Zusatzinformation zum Bachelor

Nützliche Dokumente für Studieninteressierte und Studienbeginner

 

Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Findet eine Anwesenheitskontrolle bei den Vorlesungen statt?

Für die Vorlesungen müssen sich die Studierenden nicht anmelden. Es findet auch keine Anwesenheitskontrolle statt. Es gibt jedoch Vorlesungen mit einem Testat: Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen eine gewisse Anzahl von Punkten der Übungsaufgaben erreicht werden. Die verantwortlichen DozentInnen informieren in der ersten Vorlesungsstunde über die Bedingungen.

Online-Foren für Fragen und weitere Informationen

Sobald Sie für das Bachelorstudium Mathematik (Major oder Minor) immatrikuliert sind, können Sie einer ILIAS-Gruppe für alle Studierenden dieser Programme beitreten. Dort finden Sie diverse Informationen und können auch online Fragen zum Studium stellen.

Wo wird das Thema Militär und Studium behandelt?

Mehr Informationen rund um das Thema Militär und Studium finden Sie hier.

Für allgemeine Informationen zu Studium und Prüfungen beachten Sie bitte die Prüfungsreglemente und Informationen im Bereich Prüfungen und Termine.

Ausserterminliche Prüfungen

Ausserterminliche Prüfungen für Mobilitätsstudierende finden in der Regel in der letzten Semesterwoche statt.

Können Prüfungen wiederholt werden?

Die Prüfungen (Leistungskontrollen) für einzelne Lehrveranstaltungen können maximal einmal wiederholt werden. Genügende Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden.

Darf ich meine schriftliche Prüfung einsehen?

Schriftliche Prüfungen können bis einen Monat nach Bekanntgabe der Resultate eingesehen werden. Einsichtstermine und/oder Modalitäten zur Einsicht werden vom Sekretariat auf der Homepage bekanntgegeben.

Wie entsteht die Gesamtnote eines Moduls?

Die Note der Leistungskontrolle einer Lehrveranstaltung wird multipliziert mit den ECTS dieser Lehrveranstaltung. Alle derart ECTS-gewichteten Noten des Moduls werden zusammengezählt und das Ganze durch die Summe der benoteten ECTS des Moduls geteilt.

Ich habe eine Vorlesung bereits einmal besucht und die Testatbedingungen schon erfüllt. Kann ich die Prüfung erst ein Jahr später schreiben?

Die Testatbedingungen beziehen sich immer auf eine Durchführung der Veranstaltung mit einer bestimmten Dozentin oder Dozenten. Falls Sie weder an der ersten noch an der zweiten Prüfung teilnehmen, müssen Sie bei einem späteren Durchgang allfällige Testatbedingungen neu erfüllen. Ausgenommen sind nur Studierende, die zum zweiten Termin angemeldet waren, jedoch aus triftigen Gründen verhindert waren. Für solche Fälle weisen wir allerdings darauf hin, dass sich die Inhalte bei einem späteren Durchgang ändern können und es in der Verantwortung der betroffenen Studierenden liegt, sich über die Inhalte zu informieren.

Wie beginnt man eine Bachelorarbeit?

Man muss das Aufbaumodul abgeschlossen haben und dann mit einem Professor oder einer Professorin sprechen, um Termine und Ziele abzumachen. Es ist möglich, eine Bachelorarbeit zu zweit zu schreiben.

Themen für die Bachelorarbeit

Für mögliche Themen einer Bachelorarbeit kontaktieren Sie bitte direkt den Dozenten oder die Dozentin.

Ich schliesse mein Studium ab. Muss ich mich erneut immatrikulieren, obschon ich nur noch die Bachelorarbeit abgeben und keine Leistungen im neuen Semester beziehen werde?

Gemäss Auskunft des Dekanats der phil.-nat. Fakultät brauchen sich Studierende nicht wieder zu immatrikulieren, wenn die Note für die Bachelorarbeit vor Kalenderwoche 8 (Frühjahrssemester), respektive 38 (Herbstsemester) im KSL eingetragen ist.

Ich schliesse meinen Bachelor in der Zeit um Semesterbeginn ab und mache den Master an der UniBe. Bis wann kann meine Immatrikulation (Studienzielangabe: Korrektur von Bachelor zu Master) in der Studierenden-Datenbank für das aktuelle Semester korrigiert werden?

Gemäss Auskunft des ZIB können Studierende via Dekanat veranlassen, dass das ZIB den Eintrag zum Studienziel aktualisiert, sofern der Abschluss bis 31. Oktober (Herbstsemester), resp. 31. März (Frühjahrssemester) vorliegt.

Wie muss ich vorgehen, um den Bachelorabschluss zu beantragen?

Informationen dazu finden sich auf der Seite der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät .

Höheres Lehramt - Mathematik als Erstfach

Die fachliche Qualifikation für das höhere Lehramt in Mathematik als Erstfach ist ein Master Mono in Mathematik oder in Statistik (mind. 90 ECTS).

Höheres Lehramt - Mathematik als Zweitfach

Die minimalen fachlichen Qualifikationen für das höhere Lehramt in Mathematik als Zweitfach sind:

  • Ein Bachelor Minor in Mathematik (60 ECTS)   und
  • ein Master Minor in Mathematik oder in Statistik (30 ECTS)